Hypothekengewinnabgabe (HGA) Durch die Währungsreform von 1948 wurden Hypotheken und Grundschulden in den meisten Fällen im Verhältnis 10:1 abgewertet. Den dadurch entstandenen Gewinn hatten die Schuldner nach dem Lastenausgleichsgesetz in Form der HGA an den Fiskus abzuführen. Die Höhe wurde im einzelnen von den Finanzämtern festgesetzt. Die HGA lastet als öffentliche Last vor allen anderen Rechten auf dem Grundstück. Soweit sie heute nicht durch einen HGA-Vermerk im Grundbuch ausgewiesen ist, ist sie erloschen; anderenfalls erteilt das Finanzamt über die Höhe der noch zu zahlenden HGA Auskunft. Umstellung von Grundpfandrechten, Umstellungsgrundschuld.
Weitere Begriffe : Verschwiegenheitspflicht | Gesamtgläubiger | Zusatzstoffe |
MMnews
|