Umstellungsgrundschuld

Um den Währungsgewinn des Grundeigentümers bei einer Umstellung der Grundpfandrechte im Verhältnis von i.d.R. 10 :1 diesem zu entziehen und für Zwecke des Lastenausgleichs zu sichern, führte das Hypothekensicherungsgesetz die Rechtsfigur der U. in Höhe der restlichen 9/iofürdie öffentliche Hand ein. Sie wurde 1952 von der Hypothekengewinnabgabe abgelöst.




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