Identische Norm Im internationalen Recht ist der Eintritt bestimmter Rechtsfolgen verschiedentlich davon abhängig, dass die für den betreffenden Fall massgebenden Rechtsnormen in den Rechtsordnungen der beteiligten Staaten übereinstimmen (Grundsatz der i.n N.). Z. B. setzt die Auslieferung eines Ausländers an den ersuchenden Staat u. a. voraus, dass die Tat, derentwegen die Auslieferung verlangt wird, auch nach deutschem Recht strafbar ist.
Weitere Begriffe : Bauüberwachung | Metallgeld | Vorbehalte im Verwaltungsakt |
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