Immutabilität(lat. immutabilis = unveränderlich), Grundsatz, wonach die Staatsanwaltschaft die öffentliche Klage nach Eröffnung der Voruntersuchung oder des Hauptverfahrens nicht mehr zurücknehmen kann, § 156 StPO.
Weitere Begriffe : Kollektivrechtliche Vereinbarung | Sanktion | Asymmetrische Scheinwerfer |
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