Integriertes GemeinschaftsrechtDer Begriff integriertes Gemeinschaftsrecht bezeichnet nationales Recht, das in Anpassung an Richtlinien der Europäischen Union erlassen worden ist und auf diese Weise Europäisches Recht in das nationale Recht integriert hat. Wegen des dadurch entstandenen sog. acquis communautaire unterliegt i. G. nur noch beschränkt der Disposition des nationalen Gesetzgebers; s. a. Gemeinschaftsrecht, europ.
Weitere Begriffe : Betriebsübergang | Wiener Abkommen | Ausgleichung |
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