Internationaler Führerschein
Ausländer, Fahrerlaubnis. Der Internationale Führerschein gilt in der Bundesrepublik 1 Jahr ab Ausstellung.
wird von deutschen Behörden für deutsche u. ausl. Kraftfahrzeugführer ausgestellt, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben u. im Besitz einer Fahrerlaubnis ihres Heimatlandes sind (§ 8 InternatVO). Ausl. Kfz-Führer mit internat. Führerscheinen (Fahrausweisen) ihres Heimatlandes dürfen bis zu 1 Jahr, vom Ausstellungstag an gerechnet, in der BRD ein Kfz führen (§§ 4, 5 InternatVO). Auslandsführerschein.
internationaler Kraftfahrzeugverkehr.
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