Internationaler Führerschein

Ausländer, Fahrerlaubnis. Der Internationale Führerschein gilt in der Bundesrepublik 1 Jahr ab Ausstellung.

wird von deutschen Behörden für deutsche u. ausl. Kraftfahrzeugführer ausgestellt, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben u. im Besitz einer Fahrerlaubnis ihres Heimatlandes sind (§ 8 InternatVO). Ausl. Kfz-Führer mit internat. Führerscheinen (Fahrausweisen) ihres Heimatlandes dürfen bis zu 1 Jahr, vom Ausstellungstag an gerechnet, in der BRD ein Kfz führen (§§ 4, 5 InternatVO). Auslandsführerschein.

internationaler Kraftfahrzeugverkehr.




Vorheriger Fachbegriff: internationale Zuständigkeit | Nächster Fachbegriff: Internationaler Gerichtshof


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen