Intestaterbfolge

ist die beim Fehlen eines Testaments oder einer sonstigen Verfügung von Todes wegen eintretende (gesetzliche) Erbfolge. Lit.: Stölzel, N., Die Erbauseinandersetzung, 1989

nennt man die bei Fehlen einer Verfügung von Todes wegen eintretende gesetzliche Erbfolge.




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