ius humanum

im weiteren Sinn alles Recht ausser dem "ius divinum"; im engeren Sinn das Recht der Bräuche, Sitten, Satzungen und Vereinbarungen der Menschen. In diesem letzteren Sinn unterscheidet es sich vor allem vom ius naturale (Naturrecht), welches als von menschlichen (sich wandelnden) Bräuchen und Satzungen unabhängig gilt.

(menschliches Recht) Kirchenrecht.

(lat.) menschliches Recht

(menschliches Recht) umfasst im Gegensatz zu dem auf göttlichem Willen beruhenden ius divinum (soweit ein solches anerkannt wird) sowohl das positive Kirchenrecht, wie es durch die kirchliche Gesetzgebung geschaffen wird (in der kath. Kirche durch den Papst und die Bischöfe jeweils für ihr Gebiet), wie auch das gesamte von weltlichen Einrichtungen geschaffene Recht.




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