Job-TicketEs handelte sich um vom Arbeitgeber gezahlte oder vergünstigt angebotene Fahrkarten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Die Steuerbefreiung ist ab 1. 1. 2004 abgeschafft worden. Der Arbeitgeber kann jedoch eine Lohnsteuerpauschalierung vornehmen. Zuschüsse des Arbeitgebers zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit eigenem Fahrzeug sind steuerpflichtiger Arbeitslohn, können aber - soweit die gesetzlichen Pauschalen nicht überschritten werden - vom Arbeitgeber pauschal mit 15 v. H. lohnversteuert werden (§ 40 II EStG).
Weitere Begriffe : Statusfeststellungsverfahren | Weltorganisation für geistiges Eigentum | Einheitswerte |
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