Kirchenbaulast

ist die Verpflichtung nichtkirchlicher Personen (häufig Gemeinden) zur baulichen Unterhaltung (Renovierung, u. U. Neubau) kirchlicher Gebäude. Die K. reicht meist weit in die Vergangenheit zurück und beruht auf sehr unterschiedlichen Rechtsgrundlagen (vgl. auch Patronatsrecht). Teilweise wird die Problematik durch Kirchenverträge geregelt. Für Streitfälle zwischen kirchlichen Institutionen und Gemeinden über Fragen der K. ist das Verwaltungsstreitverfahren gegeben.




Vorheriger Fachbegriff: Kirchenbücher | Nächster Fachbegriff: Kirchenbeamte


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen