Kirchenvertrag im weiteren Sinne jeder Vertrag zwischen dem Staat und einer Religionsgemeinschaft auf Regierungsebene, daher von blossen Verwaltungsabkommen zu unterscheiden; es handelt sich dabei um völkerrechtsähnliches Recht überstaatlichen Ranges; sog. -Konkordate mit dem Heiligen Stuhl werden als Völkerrechtsverträge angesehen; im engeren Sinne nur K. mit evangelischen Kirchen.
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