Kirchenverwaltungist die Verwaltung der inneren Angelegenheiten der Kirchen durch deren Organe. Die rein weltlichen Verwaltungsaufgaben werden durch Kirchenbeamte ausgeführt, für die subsidiär die staatlichen Beamtengesetze gelten. Teilweise ist für die Kirchenbeamten der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet. Lit.: Campenhausen, A. Frhr. v., Kirchenleitung und Kirchenverwaltung, 1984; Stein, A., Zweckmäßig arbeiten, 1993
Weitere Begriffe : Maßregelvollzug | Reichsstatthalter | Missbrauch der Befehlsbefugnis |
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