Klage, öffentliche
Anklageerhebung.
Im Strafprozess kann ö. K. erhoben werden durch Einreichen einer Anklageschrift, Antrag auf Durchführung des beschleunigten Verfahrens, Antrag auf Erlass eines Strafbefehls oder Nachtragsanklage. S. a. Ermittlungsverfahren in Strafsachen.
Vorheriger Fachbegriff: Klage auf vorzugsweise Befriedigung | Nächster Fachbegriff: Klageänderung