Klageart

Art der Klage, die sich danach richtet, was der Kläger mit seiner Klage erreichen will. Im Zivilprozeß Leistungsklage, Feststellungsklage und Gestaltungsklage; in den Verfahren vor den Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichten Anfechtungs-, Verpflichtungs- und Feststellungsklage sowie (allgemeine) Leistungsklage.

ist die besondere Art des Begehrens des Klägers. K. kann im Zivilprozessrecht Leistungsklage, Gestaltungsklage oder Feststellungsklage und im Verwaltungsprozessrecht Anfechtungsklage (Gestaltungsklage), Verpflichtungsklage (Leistungsklage), (allgemeine) Leistungsklage oder Feststellungsklage sein. Die einzelne K. kann besondere Voraussetzungen erfordern und verschiedene Wirkungen äußern.




Vorheriger Fachbegriff: Klageantrag | Nächster Fachbegriff: Klagearten


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen