Klassenfahrten

Im Sozialrecht :

In der Grundsicherung für Arbeitsuchende und in der Sozialhilfe

haben Schüler, die eine durch schulrechtliche Vorschriften vorgeschriebene mehrtägige Klassenfahrt nicht anderweitig finanzieren können, Anspruch auf einmalige Leistungen (§§23 Abs. 3 SGB II, 31 Abs. 2 SGB XII).




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