Knochentaxe

Sammlung sozialmedizinisch wissenschaftlicher Erfahrungswerte für die gleichmäßige Beurteilung vielfältiger gesundheitlicher Beeinträchtigungen. Ebenso wie die Anhaltspunkte bzw. ab 1. 1. 2009 die Versorgungsmedizinischen Grundsätze (VMG) für die Bildung des Grads der Behinderung (GdB) im Behindertenrecht bzw. die Ermittlung der Minderung der Erwerbsfähigkeit und seit 2008 zum Grad der Schädigungsfolge (GdS) nach dem Bundesversorgungsgesetz und im sozialen Entschädigungsrecht gibt es auch in der gesetzlichen Unfallversicherung entsprechende Erfahrungswerte in Form von Rententabellen und zusammengefassten Empfehlungen für die Einschätzung der unfallbedingten Minderung der Erwerbsfähigkeit im Einzelfall. Die in den dortigen Tabellen und Empfehlungen enthaltenen Richtwerte bilden in der Regel die Basis für einen Vorschlag, den der medizinische Sachverständige zur Höhe der unfallbedingten MdE unterbreitet. Diese Regelungen gewährleisten, dass alle Betroffenen bei der medizinischen Begutachtung nach einheitlichen Kriterien beurteilt werden. Den unfallrechtlichen Empfehlungen kommt — anders als nach deren Verrechtlichung aufgrund der neuen Rechtverordnungsermächtigung in §30 Abs. 17 BVG seit 2009 den VMG — nicht der Rechtscharakter einer gesetzlichen Norm zu, allerdings stellen sie antizipierte Sachverständigengutachten mit der Wiedergabe allgemeiner Erfahrungssätze dar. Daher ist in regelmäßiger Rspr. des BSG anerkannt„ dass auch die Richtlinien für die
Unfallbegutachtung geeignet sind, den gesetzlich unbestimmten Rechtsbegriff der unfallbedingten MdE auszufüllen.
112 Mehrhoff/Muhr, Unfallbegutachtung. Berlin u. a. (de Gruyter) 2005.




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