Kontratabularersitzung (§ 927 S. 1 BGB) ist die Ersitzung des Eigentums an einem Grundstück durch den nichteingetragenen Eigenbesitzer entgegen der Eintragung ([lat.] contra tabulas, gegen die Bücher). Sie erfordert 30 Jahre Eigenbesitz. Sie erfolgt durch Ausschluss des Eingetragenen im Wege des Aufgebotsverfahrens und anschließende Eintragung des Eigenbesitzers als Eigentümer.
Weitere Begriffe : Telefongeheimnis | Gottesanrufung | nachbarrechtliches Gemeinschaftsverhältnis |
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