Konzession
Altertümliche Bezeichnung für eine behördliche Erlaubnis, insbesondere für eine solche zum Betriebe eines Gewerbes (zum Beispiel Schankkonzession für einen Gastwirt).
Erlaubnis.
([F.] Zugeständnis, Erlaubnis) ist vielfach eine besondere behördliche Erlaubnis, insbesondere zur Aufnahme bestimmter gewerblicher Tätigkeiten. Lit.: Kaster, G., Das Verhältnis von immissionschutzrechtlicher Genehmigung und wasserrechtlicher Erlaubnis, 1996
1. Niederlassungs- und Ausbeuterecht in fremden Staaten. 2. Gebiet, für das ein Niederlassungsund Ausbeuterecht erteilt ist.
ist eine Form der Gewerbezulassung, bei der bestimmte persönliche und sachliche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, insbes. Befähigung, Zuverlässigkeit bzw. bauliche oder technische Einrichtungen; so z. B. für Apotheken (§§ 1, 2 ApothekenG), PrivatKrankenanstalten (§ 30 GewO), Schaustellungen (§ 33 a GewO), Gaststätten, Personenbeförderung gegen Entgelt (§§ 2, 13 PBefG), Güterverkehr, Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen. S. a. Erlaubnis (behördliche).
Vorheriger Fachbegriff: Konzertierte Aktion | Nächster Fachbegriff: Konzessionsabgabe