Krankenschein Berechtigungsschein, durch den sich der Patient dem Arzt gegenüber als befugt ausweist, kassenärztliche Leistungen in Anspruch zu nehmen. Grundsätzlich ist der K. vor Behandlung vorzulegen, kann aber nachgereicht werden, insbes. bei Unfällen oder wenn sonst der Arzt nicht mehr rechtzeitig helfen könnte.
Weitere Begriffe : Berufswahl | Behinderungsverarbeitung | Fürsorge Sozialrecht |
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