Krankheit des Arbeitnehmers

Im Krankheitsfall muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitsunfähigkeit unverzüglich mitteilen, § 5 Abs. 1 S. 1 EFZG. Zur Nachweispflicht Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und zur Bezahlung Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Über die Auswirkungen auf den Arbeitsvertrag Arbeitsverhältnis, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist die K. ein Versicherungsfall. K. im sozialversicherungsrechtlichen Sinne ist jeder regelwidrige Körper- und Geisteszustand, der behandlungsbedürftig ist und/oder Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat, auch die Verletzung durch Unfall.




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