Krankheit des Arbeitnehmers Im Krankheitsfall muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitsunfähigkeit unverzüglich mitteilen, § 5 Abs. 1 S. 1 EFZG. Zur Nachweispflicht Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und zur Bezahlung Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Weitere Begriffe : Sondernutzung | Erfolgsunwert | Realrecht |
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