Kupon

Zinsschein.

(franz. [M.] Coupon) (§§ 803, 804 BGB) ist das Wertpapier (Inhaberpapier), dessen Vorlage den Vorlegenden als zur Entgegennahme von Zinsen und Dividenden berechtigt erweist.

Wertpapier, das bei Aktien den Anspruch auf Dividende, bei Investmentzertifikaten den Anspruch auf Ertragsausschüttung und bei Anleihen den Anspruch auf Zinsen verbrieft.

(franz. coupon) ist ein Inhaberpapier, das meistens einer Inhaberschuldverschreibung oder einer Aktie beigegeben ist und das zur Empfangnahme von Zinsen (Zinsschein) und Dividenden legitimiert (§§ 803, 804 BGB; Gewinnanteilschein). Neue K. werden nur gegen Erneuerungsscheine (Talons) ausgegeben.




Vorheriger Fachbegriff: kupiertes Erfolgsdelikt | Nächster Fachbegriff: Kuponbogen


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen