Legalisierungswirkung

Ein wirksamer Verwaltungsakt rechtfertigt den Zustand bzw. das Verhalten, auf das sich die Regelung im konkreten Fall bezieht. Er entfaltet die sog. Legalisierungswirkung. Diese wirkt sowohl zugunsten der Verwaltung (auch der rechtswidrige, aber wirksame Verwaltungsakt begründet Duldungspflichten etc. für den Bürger) als auch zugunsten des Bürgers (z. B. keine formelle Illegalität im Baurecht, so lange eine — wenn auch rechtswidrige Baugenehmigung vorhanden ist).
Tatbestandswirkung des Verwaltungsaktes, Konzentrationswirkung




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