Lehre. ist das von der Handwerkskammer zu führende Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse im Handwerk (§§ 28 bis 30 HandwO). Die Eintragung hat der Ausbildende unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungs- bzw. Lehrvertrages zu beantragen.
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