Leistung unter Vorbehalt unter dem Vorbehalt späterer Rückforderung erfolgende Leistung. Für die Frage, ob die unter Vorbehalt erfolgende Leistung zur Erfüllung führen kann, kommt es auf den konkreten Inhalt des Vorbehalts an. Der „normale” Vorbehalt soll nur ein Verständnis der Leistung als Anerkenntnis vermeiden und die Wirkung des § 814 BGB ausschließen, also die Möglichkeit offenhalten, das Geleistete später durch Leistungskondiktion zurückzufordern. Ein Vorbehalt dieser Art stellt die Ordnungsmäßigkeit der
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