Lesung Beratung eines Gesetzentwurfs im Parlament. Erfolgt i. d. R. dreimal. Die erste L. dient einer grundsätzlichen Aussprache und endet meist ohne Abstimmung mit der Überweisung an einen Ausschuß. In der zweiten L. findet eine Beratung der einzelnen Bestimmungen des Entwurfs statt. In der dritten L. wird nochmals über Grundzüge und Einzelheiten sowie die Änderungsanträge beraten und abschließend abgestimmt (Verabschiedung).
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