Unzucht

ist Verletzung der geschlechtlichen Sittlichkeit. Der Begriff ist im StGB Tatbestandsmerkmal der Sittlichkeitsdelikte. Man versteht unter U. eine geschlechtsbezogene Handlung, die objektiv das normale sexuelle Schamgefühl verletzt u. subjektiv der Reizung u. Befriedigung des Geschlechtstriebes dienen soll. Nach den Entwürfen zum Sexualstrafrecht soll der Begriff der U. durch "sexuelle Handlung" ersetzt werden.

war bis 1973 die Bezeichnung für die strafbare sexuelle Handlung, welche die geschlechtliche Sittlichkeit verletzt.

sexueller Missbrauch.




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