letter of intent

(engl.) Absichtserklärung, Fixierungsvertrag Lit.: Lutter, M., Der letter of intent, 3. A. 1998; Heus- sen, B., Letter of intent, 2002

ist vielfach noch kein Vertragsangebot, sondern nur die Darlegung der Verhandlungsposition einer Seite im Rahmen von Vertragsverhandlungen. Je nach Formulierung kann der l. o. i. aber auch bereits die verbindliche Regelung von Vorfragen (z. B. Tragung von Entwicklungskosten) enthalten; auch kann bei späterem (unbegründetem) Abweichen vom l. o. i. eine Haftung aus Verschulden beim Vertragsschluss in Betracht kommen. S. a. Side letter.




Vorheriger Fachbegriff: Lethalitätsthese | Nächster Fachbegriff: lettre de provision


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen