Vorfrage

1) in der allgemeinen Logik die Frage, vor deren Beantwortung die Hauptfrage nicht entschieden werden kann; 2) von Bedeutung im internationalen Privatrecht (z.B. der Deutsche A und die Amerikanerin B heiraten in Griechenland vor einem orthodoxen Priester; A stirbt; nach dem anwendbaren deutschen Recht erbt B, wenn - Vorfrage! - die Ehe gültig geschlossen wurde; streitig ist, ob die Gültigkeit der Ehe nach dem griechischen oder deutschen Recht zu beurteilen ist).

Nach weitem Verständnis jede Frage nach dem Bestehen eines präjudiziellen Rechtsverhältnisses oder einer Rechtslage.
Vorzuziehen ist jedoch die engere Auffassung, die eine Differenzierung zwischen Vorfrage und Erstfrage vornimmt. Danach ist eine Vorfrage nur die Frage nach dem Bestehen eines präjudiziellen Rechtsverhältnisses, die von dem durch deutsche Kollisionsnormen zur Anwendung berufenen materiellen Recht aufgeworfen werden. Vorfragen können sich damit erst nach vollzogener kollisionsrechtlicher Anknüpfung stellen.




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