Lex domiciliiIm internationalen Privatrecht unterscheidet manzwei Arten von Rechtsfragen: solche, die vom personenbezogenen (Personalstatut) und solche, die vom gebietsbezogenen (Gebietsstatut) Herrschaftsbereich des Staates berührt werden. Die Frage z.B. nach der Gültigkeit einer Ehe wird vom Personalstatut, die Frage, wie ein schuldrechtliches Rechtsgeschäft zu beurteilen ist, vom Gebietsstatut (dort, wo es abgeschlossen wurde) berührt. Das Personalstatut wiederum kann sich richten nach a) der Staatsangehörigkeit (lex patriae): so z. B. in der BRD, in Frankreich, Italien und den meisten anderen europäischen Staaten: b) dem Wohnsitz (1. d.): so z. B. in Norwegen, Dänemark, England und Amerika.
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