Luftfahrzeugrolleist ein Verzeichnis aller in Deutschland zum Verkehr zugelassenen Luftfahrzeuge, das vom Luftfahrt-Bundesamt geführt wird. Die Eintragung ist, soweit durch VO vorgeschrieben, neben der Verkehrszulassung Voraussetzung dafür, dass ein Luftfahrzeug im Geltungsbereich des LuftVG verkehren darf. Die Eintragung findet von Amts wegen statt (s. §§ 14 ff. Luftverkehrszulassungsordnung). Die Eintragung setzt grundsätzlich voraus, dass sich das Luftfahrzeug im ausschließlichen Eigentum von natürlichen oder juristischen Personen oder Handelsgesellschaften eines Staates befindet, in dem das Luftfahrtrecht der EU angewandt wird (§ 3 LuftVG).
Weitere Begriffe : Gewerbsmäßiges Handeln | Einwilligung des Patienten | Offerta ad incertas personas |
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