Mandatsverfahren, Mandatsprozess

In Österreich und in der Schweiz können geringfügige Übertretungen in einem vereinfachten und beschleunigten Verfahren durch die Polizei und die Verwaltungsorgane bestraft werden. Das M. entspricht dem deutschen Verfahren bei Strafbefehlen. Polizeibeamte des Aussendienstes können eine Geldstrafe festsetzen und sofort erheben (Organmandat); dies betrifft bes. Verkehrsübertretungen (auch bei Ausländern). Nachfolgende Strafverfügungen können die Polizeibehörden erlassen (anders in Deutschland, wo hierfür nur die Amtsgerichte zuständig sind). Gegen das Organmandat oder die Strafverfügung kann Einspruch erhoben werden; es kommt dann zum gerichtlichen (ordentlichen) Verfahren.




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