Mindestpreisesind Preise, die nicht unterschritten, aber überschritten werden dürfen (im Gegensatz zu Höchstpreisen). M. sind z. B. die Honorare der Architekten und Ingenieure nach der HOAI. S. a. Architektenvertrag, Endpreis, Festpreis, Grundpreis, Preisrecht. M. im EU-Agrarrecht sind Interventionspreise (Intervention, Marktorganisationen, gemeinsame).
Weitere Begriffe : Verwaltungsdienst | Mankogeld | Reichsverweisung |
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