Mindesturlaub
Urlaub.
ist der den Arbeitnehmern und arbeitnehmerähnlichen Personen mindestens zu gewährende Urlaub. Er beträgt bei Erwachsenen 24 Werktage (§ 3 BUrlG vom 8. 1. 1963, BGBl. I 2, m. Änd.), bei Jugendlichen (14-18 Jahre) je nach Alter 25-30 Werktage (bei Beschäftigung im Bergbau unter Tage 3 Werktage zusätzlich), § 19 JArbSchG. Schwerbehinderte Menschen erhalten 5 Tage Zusatzurlaub (§ 125 SGB IX), nach Landesrecht z. T. auch politisch Verfolgte. Durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelarbeitsvertrag darf der M. nur erhöht werden (§ 13 BUrlG). Für ausländische Arbeitgeber Allgemeinverbindlichkeit.
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