Ministerpräsident

der Regierungschef nach den Verfassungen der meisten Bundesländer. Bildet zusammen mit den Ministern die Landesregierung. Bestimmt die Richtli-’ nien der Politik und trägt dafür gegenüber dem Parlament, von dem er gewählt und abberufen werden kann, die Verantwortung. Kann meist Ernennung und Entlassung der Minister vorschlagen.

der Regierungschef nach den Verfassungen der meisten deutschen Bundesländer; er ist im allgemeinen dem Parlament (Landtag) verantwortlich und wird von diesem gewählt und abberufen. -

ist vielfach der Leiter der Regierung (Bundeskanzler, Premierminister). Er trägt in der Regel die Gesamtverantwortung für die Politik und bestimmt deren Richtlinien. Er kann meist die Ernennung und Entlassung der Minister vorschlagen. Lit.: Zippelius, R., Allgemeine Staatslehre, 15. A. 2007

der Vorsitzende der Landesregierung (in Bremen und Hamburg: Erster Bürgermeister, in Berlin: Regierender Bürgermeister).

Regierung.




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