Moped Geräuschmessung, Mofa. Unter Moped versteht man ein Kleinkraftrad. Es ist die Fahrerlaubnis der Klasse V erforderlich (Mindestalter 16 Jahre). Mopeds haben einen Hubraum bis zu 50 cm3, ihre Höchstgeschwindigkeit überschreitet, durch die Bauart bedingt, nicht 40 km/h. An der Rückseite des Fahrzeugs ist das Versicherungskennzeichen anzubringen, die Bescheinigung, daß eine Versicherung besteht, ist mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen, ebenso eine Ablichtung oder ein Abdruck der allgemeinen Betriebserlaubnis. Diese Kennzeichen gelten jeweils nur vom 1. März bis zum Ablauf des nächsten Monats Februar. Der Halter eines Mopeds ist nicht kraftfahrzeugsteuerpflichtig.
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