MussvorschriftStrikter Rechtssatz, der dem, an den er sich richtet, ein bestimmtes Verhalten zwingend gebietet. Die Verletzung der M. führt zur Nichtigkeit des erstrebten Rechtserfolges (Formvorschriften). Im öffentlichen Recht bedeutet die M., dass der Behörde kein Ermessen eingeräumt ist, ob sie handeln will. Beispiel: Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so muss die Baugenehmigung erteilt werden. Zwingendes Recht. Gegensatz: Sollvorschrift. Siehe auch: Rechtsnorm.
Weitere Begriffe : Strafvollstreckung, Strafvollzug | Sachnießbrauch | Sonderverordnung |
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