Mächtigkeit

Merkmal, das die Durchsetzungsfähigkeit einer Koalition gegenüber ihrem Verhandlungspartner in einem Arbeitskampf beschreibt. Nach herrschender Auffassung ist eine Koalition nur dann tariffähig, wenn sie eine gewisse Mächtigkeit hat (Tariffähigkeit). Dies ist dann der Fall, wenn sie aufgrund der Anzahl ihrer Mitglieder einen fühlbaren Druck auf den sozialen Gegenspieler im Arbeitskampf ausüben kann. Mit diesem Erfordernis wird in die negative Koalitionsfreiheit derer eingegriffen, die nicht in bestehende, mächtige Koalitionen eintreten möchten. Zudem wird die positive Koalitionsfreiheit kleiner Koalitionen berührt (wegen der fehlenden Mächtigkeit keine Tariffähigkeit). Allerdings richten Arbeitskämpfe immer wieder einen großen volkswirtschaftlichen Schaden an. Aus diesem Grund sollen Koalitionen nur dann einen Arbeitskampf um einen Tarifvertrag führen dürfen, wenn anschließend eine Befriedung durch den Tarifvertragsabschluss zu erwarten ist. Nur dann gelten die volkswirtschaftlichen Schäden als in einem vernünftigen Verhältnis zur Wirkung eines Tarifvertrages stehend. Aus diesem Grunde soll das Mächtigkeitserfordernis einen verhältnismäßigen Eingriff in die Koalitionsfreiheit darstellen.




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