Nötigung eines Vorgesetztenim Wehrstrafgesetz (WStG) ein Straftatbestand der militärischen Straftaten, welcher eine Pflichtverletzung des Untergebenen erfasst (§ 24 WStG). Die Tat wird grundsätzlich mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu drei Jahren bestraft; der Straftatbestand kennt aber auch minder schwere Fälle und besonders schwere Fälle mit entsprechenden Modifikationen des Strafrahmens.
Weitere Begriffe : Amnestiegesetz | Sondervergütungen | Beseitigung |
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