Nachhaltige Entwicklung(auch Nachhaltigkeit) ist eine E., die den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen. N. E. ist ein Leitbild der Politik insgesamt, das auf der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung 1992 von der internationalen Staatengemeinschaft anerkannt wurde. Sie bildet einen Grundsatz im Umweltschutz, insbes. im Naturschutz und Wasserrecht und ist ein Ziel der EU-Politik gem. Art. 2 EUV und Art. 11 AEUV. S. a. Agenda 21, Erneuerbare Energien, Klima-Rahmenkonvention.
Weitere Begriffe : Verfügungsbeschränkung, absolute | Abhörverbot | servitus |
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