Nachtrunk Alkohol, Blutprobe, Unfallflucht. Unter Nachtrunk versteht man den (angeblich) nach einem Verkehrsunfall genossenen, mithin für den Unfall selbst nicht (mit-)ursächlichen Alkohol. Ob diese Behauptung zutrifft, ist meistens berechenbar, wenn eine zweite Blutprobe entnommen wird, was regelmäßig geschieht, wenn an der Unfallstelle ein Nachtrunk behauptet oder, bei Alkoholverdacht, keine Angaben gemacht werden. Bei Unfallflucht kann Nachtrunk strafschärfend wirken.
Weitere Begriffe : Stimmbindungsvertrag | Domizilgesellschaft | Unrechtstheorie |
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