Notifikation ist die Mitteilung eines Völkerrechtssubjekts an ein Völkerrechtssubjekt oder an mehrere Völkerrechtssubjekte über eine völkerrechtserhebliche Tatsache oder Situation, die in seine Zuständigkeit fällt oder von ihm herbeigeführt, abgeändert oder aufgehoben worden ist oder werden soll. Sie ist eine einseitige, selbständige Handlung (Rechtsgeschäft) des Völkerrechts.
Weitere Begriffe : Gnadenentscheidung | Wahlschein | Beibringungsgrundsatz |
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