Notifikation

ist die Mitteilung eines Völkerrechtssubjekts an ein Völkerrechtssubjekt oder an mehrere Völkerrechtssubjekte über eine völkerrechtserhebliche Tatsache oder Situation, die in seine Zuständigkeit fällt oder von ihm herbeigeführt, abgeändert oder aufgehoben worden ist oder werden soll. Sie ist eine einseitige, selbständige Handlung (Rechtsgeschäft) des Völkerrechts.

einseitiges völkerrechtliches Rechtsgeschäft. Der Notifizierende gibt einem anderen Völkerrechtssubjekt eine Erklärung oder einen anderen einseitigen Akt auf diplomatischem Wege bekannt. Dies bewirkt automatisch bestimmte völkerrechtliche Rechtsfolgen, die in der Notifikation auch noch genauer beschrieben sein können.

nennt man die amtliche Mitteilung einer völkerrechtlich erheblichen Tatsache, z. B. des Abbruchs der diplomatischen Beziehungen.




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