Notwendigkeit ständiger Begleitungfrühere Defintion für den Nachteilsausgleich im Schwerbehindertenrecht, der als Merkzeichen B auf der Vorderseite des Schwerbehindertenausweises dokumentiert wird. . Rechtsfolge ist, dass mit dem Merkzeichen der Inhaber des Schwerbehindertenausweises berechtigt ist, eine Begleitperson kostenlos ohne Kilometerbegrenzung im öffentlichen Personenverkehr mitzunehmen.
Weitere Begriffe : Vorzugsdividende | unbewusst | Festhypothek |
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