NässeBegriff aus dem Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten, der den Zustand der Fahrbahn im Sinne des Zusatzschildes „bei Nässe” zum Verkehrszeichen 274 (zulässige Höchstgeschwindigkeit) bezeichnet. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es i. S. d. Zusatzschildes nass, wenn die gesamte Fahrbahn mit einem Wasserfilm überzogen ist, sodass Fahrzeuge einen Wasserschleier durch aufgewirbeltes Wasser verursachen. Nicht ausreichend ist es, wenn die Fahrbahn nur feucht ist oder nur in Spurrillen Wasser steht.
Weitere Begriffe : Belästigung von Nachbarn | Pflichten | Abartigkeit |
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