Nürnberger Gesetze im Zuge der nationalsozialistischen Rassenpolitik erlassene rechtswidrige antijüdische Vorschriften, die auf dem NS-Reichsparteitag vom 15.9.1935 verkündet wurden (Flaggengesetz, Reichsbürgergesetz, Blutschutzgesetz). Den Juden wurde das Staatsbürgerrecht aberkannt, um sie aus dem öffentlichen Leben auszuschalten; Eheschliessungen und ausserehelicher Verkehr zwischen Juden und Deutschen wurde unter Zuchthausstrafe gestellt; die N. G. sind durch KontrollratsG Nr. 1 auch formell ausser Kraft gesetzt worden.
Weitere Begriffe : absolute Straftheorie | Wirtschaftsverfassung | Zulassung zu öffentlichen Ämtern |
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