Offizialverfahren

(lat.: officium = Amt); von einer Behörde oder einem Gericht von Amts wegen eingeleitetes und durchgeführtes Verfahren (so i. d. R. das Strafverfahren mit Ausn. des Privatklageverfahrens); steht im Gegensatz zu einem Verfahren, das nur auf Antrag einer Privatperson in Gang gesetzt wird.

das von Amts wegen eingeleitete u. durchgeführte Verfahren im Gegensatz zum Verfahren das nur auf Antrag einer Privatperson in Gang gesetzt wird. O. wird wegen jedes -Offizialdelikt eingeleitet.

Amtsverfahren

ist ein von Amts wegen betriebenes Verfahren (so i. d. R. das Strafverfahren, ausgenommen das Privatklageverfahren).




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