Offizialverfahren (lat.: officium = Amt); von einer Behörde oder einem Gericht von Amts wegen eingeleitetes und durchgeführtes Verfahren (so i. d. R. das Strafverfahren mit Ausn. des Privatklageverfahrens); steht im Gegensatz zu einem Verfahren, das nur auf Antrag einer Privatperson in Gang gesetzt wird.
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