Ombudsman

(schwed. = Treuhänder); in Schweden ein Parlamentsbeauftragter, der - ohne unmittelbare Eingriffsmöglichkeiten zu haben - als Verfassungsorgan den einzelnen Bürger gegen die Verletzung seiner Grundrechte und allgemein gegen behördliche Willkür schützen soll. In der Bundesrepublik Deutschland ist eine solche allgemein zuständige, unbürokratische Beschwerdestelle (die von Amts wegen oder nach Anrufung durch den Betroffenen tätig wird) bisher nicht allgemein eingeführt; in Rheinland-Pfalz gibt es einen Bürgerbeauftragten und auf Bundesebene Beauftragte für bestimmte Bereiche (Wehrbeauftragter und Bundesbeauftragter für den Datenschutz).

in den skandinavischen Ländern eine unabhängige Persönlichkeit, meist vom Parlament beauftragt, die als eine Art Beschwerdestelle gegen Übergriffe und übermässige Bürokratisierung der Verwaltung für den Bürger tätig ist. Der O. war Vorbild für den Wehrbeauftragten.

wird in Schweden ein Parlamentsbeauftragter genannt, der als Verfassungsorgan den einzelnen Bürger gegen Verletzungen der Grundrechte und allgemein gegen behördliche Willkür schützen soll. Ähnliche Einrichtungen bestehen in den übrigen skandinavischen und einigen anderen Ländern (in Österreich: „Volksanwaltschaft“). In der BRep. bestehen als vergleichbare Institution der Wehrbeauftragte des Bundestages und der Bürgerbeauftragte in Rheinl.-Pfalz (G v. 3. 5. 1974, GVBl. 187). Die Bestellung eines allgemein zuständigen Organs, das als unbürokratische Beschwerdestelle von Amts wegen oder auf Anrufung durch den Betroffenen tätig werden kann (wenig glücklich auch als „Justizkanzler“ bezeichnet), ist zwar in der BRep. grundsätzl. erörtert, aber bisher nicht allgemein geregelt worden.




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