Ombudsmann

ist vor allem in skandinavischen Ländern der vom Parlament beauftragte Mensch, der als Verfassungsorgan den Einzelnen gegen staatlich-behördliche Rechtsverletzungen schützen soll. In Deutschland werden diese Aufgaben vom Petitionsausschuss, der Verwaltungsgerichtsbarkeit und besonderen Beauftragten (z. B. Ausländerbeauftragter, Datenschutzbeauftragter, Wehrbeauftragter), in Österreich vom Volksanwalt übernommen. Lit.: Ombudsman in Europa, hg. v. Matscher, F., 1994; Hippel, T. v., Der Ombudsmann im Bank- und Versicherungswesen, 2000; Römer, V., Der Ombudsmann für private Versicherungen, NJW 2005, 1251




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