Oligopol
Marktbeherrschung.
Treten auf einem relevanten Markt (Markt, relevanter) nur wenige Unternehmen auf einer Marktseite auf, so liegt ein O. vor, das zur Marktbeherrschung führen kann. Dazu gibt es im deutschen Kartellrecht widerlegliche Marktbeherrschungsvermutungen.
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