Organkompetenz

, Kommunalrecht: Frage, welches Organ innerhalb der Kommune (z.B. Bürgermeister oder
Gemeinderat) zur Wahrnehmung einer Aufgabe zuständig ist. Der Organkompetenz ist die Frage der Verbandskompetenz vorgelagert. Beide Kompetenzen betreffen die sachliche Zuständigkeit der handelnden Behörde.




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