Ortsgericht
Gericht, das eng begrenzte Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit wahrnimmt (Beurkundungen, Beglaubigungen). Das O. gibt es nur noch in Hessen. Es ist mit ehrenamtlichen Mitgliedern (Ortsgerichtsvorsteher und Ortsgerichtsschöffen) besetzt.
ist das besondere örtliche Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit in Hessen (Gesetz v. 2. 4. 1980). Lit.: Wacker, R., Hessisches Ortsgerichtsgesetz, 1999
ist ein besonderes Gericht, das eng begrenzte Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit wahrnimmt (Beurkundungen, Beglaubigungen usw.). O. gibt es nur noch in Hessen auf Grund des OrtsgerichtsG v. 2. 4. 1980 (GVBl. I 113), geänd. d. G v. 17. 12. 1998 (GVBl. I 562). Das O. ist mit ehrenamtlichen Mitgliedern (Ortsgerichtsvorsteher und Ortsgerichtsschöffen) besetzt. Vom O. zu unterscheiden sind Schiedsämter und Schiedsstellen.
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